EAP-Zusatzleistung

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

  • Objektiver Bericht über den Status des Unternehmens
  • Sensibilisierung für die Gefährdungen aus psychischer Belastung
  • Offenlegung von Handlungsbedarf und Entwicklungspotenzial im Unternehmen
  • Konkrete Maßnahmenempfehlung zur Organisationsentwicklung

Teresa Schmeidel

HR Managerin

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Dr. Iris Hackermeier

Bereichsleiterin Externe Mitarbeiterberatung (EAP)

Kontakt

Das Beurteilungsverfahren

Die stg hat einen Ablauf in fünf Schritten entwickelt

Schritt 1: Vorbereitung

Führungskräfteworkshop mit Bestandsaufnahme und Zielsetzung, Auswahl der Instrumente, Klärung der Rollen von internen und externen Beteiligten.

Schritt 2: Durchführung

Individuell angepasste, schriftliche Mitarbeiterbefragung, bei Bedarf ergänzt durch Beobachtungs­interviews.

Schritt 3: Auswertung

Führungskräfteworkshop mit Präsentation der Ergebnisse, Analyse und Diskussion der eventuell kritischen Belastungsausprägungen. Erarbeitung von Maßnahmen gegen ermittelte Belastungen.

Schritt 4: Implementierung

Umsetzung der definierten Maßnahmen im Unternehmen, z. B. Neuausrichtung der internen Kommunikation, Seminare zu Achtsamkeit, Resilienz und Teamentwicklung.

Schritt 5: Evaluation

Wirksamkeitskontrolle umgesetzter Maßnahmen, z. B. durch Führungskräfte- und Teamworkshops, schriftliche Kurzbefragungen und mündliches Nachfragen bei Begehung.

Foto mit aus Papier ausgeschnittenen englischen Ratschlägen rund um das Thema EAP

Warum die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die Beurteilung psychischer Belastungen ist eine Verpflichtung – aber ohne festgelegte Standards

Alle Unternehmen – auch Kleinbetriebe bis maximal zehn Beschäftigte – haben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine klare Verpflichtung: regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, um ihre Arbeitsbedingungen zu überprüfen, Maßnahmen abzuleiten und diese zu dokumentieren.

Bis vor einigen Jahren lag der Schwerpunkt auf Gefährdungen durch Arbeitsgeräte bzw. physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen, z. B. durch Lärm oder Staub.
Seit 2013 sind psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen (§ 5 ArbSchG).
Wie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen aussieht, legt das Gesetz allerdings nicht fest. Es gibt keine Standards für die praktische Umsetzung. Um so mehr kommt es auf die Erfahrung der Anbieter für die Gefährdungsbeurteilung an. Die stg hat ihr verlässliches Modell für die Beurteilung auf dieser Basis entwickelt.

Die Belastungsfaktoren

Diese fünf Merkmalsfelder für Belastungsfaktoren nennt die GDA-Leitlinie „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung":

  1. Arbeitsaufgabe
    Verantwortung, emotionale Inanspruchnahme, Handlungsspielraum, Abwechslungsreichtum, Passung zur Qualifikation und weitere
  2. Arbeitsorganisation
    Arbeitszeit, -menge, -intensität, Störungen und Unterbrechungen und weitere
  3. Soziale Beziehungen
    Kommunikation mit Vorgesetzten und/oder Kollegen, Umgang mit Konflikten, Führungsstil und weitere
  4. Arbeitsumgebung
    Arbeitsmittel, Arbeitsplatzgestaltung, Lärmbelastung und weitere
  5. Neue Arbeitsformen
    Räumliche Mobilität, untypische Arbeitsverhältnisse, zeitliche Flexibilisierung, Verschwimmen von Arbeit und Privatem und mehr
Ein getrockneter Zweig und die Worte mental health aus Papier ausgeschnitten

Unsere Leistungen zusammengefasst

Workshops

Planung und Durchführung von Workshops

Methoden

Auswahl und Anpassung der Instrumente

Befragungen

Durchführung von Mitarbeiterbefragungen und Beobachtungsinterviews

Ergebnisse

Zusammenfassender Bericht über die Befunde und Handlungsempfehlungen

Maßnahmen

Gemeinsame Entwicklung der Maßnahmen

Umsetzung

Unterstützung bei den Maßnahmen und deren Auswertung

Wir beantworten Ihre Fragen!

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Geschäftsführende Gesellschafterin
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