Zurück in den Job, EAP-Zusatzleistung
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein systematischer Prozess zur Wiedereingliederung langzeit- oder häufig kurzzeiterkrankter Beschäftigter. Als Präventionsinstrument soll das BEM die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden wiederherstellen und fördern, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten.
BEM in der Praxis
Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit 2004 müssen Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anbieten.
Wie dieses im Detail aussieht, schreibt der Gesetzgeber bewusst nicht vor.
Die Teilnahme am BEM ist immer freiwillig. Im Mittelpunkt des BEM stehen die BEM-Berechtigten und ihre Arbeitgeber. Daneben sind bei Bedarf noch weitere Personen und Stellen beteiligt. Welche dies sind und welche Aufgaben sie haben, unterscheidet sich u. a. nach Unternehmensgröße.
Idealerweise regelt eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung das BEM im Unternehmen. Obgleich nicht verpflichtend, erleichtert eine BEM-Vereinbarung die Umsetzung des BEM. So wissen alle Beteiligten Bescheid über Ziele, Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Ablauf des BEM-Prozesses.
Gesetzliche Vorschriften zu Ablauf und/oder Inhalten des BEM-Prozesses gibt es keine. So lässt sich dieser gezielt abstimmen auf die Situation im Unternehmen und Anforderungen im Einzelfall. In der Praxis bewährt haben sich die folgenden Schritte:
- Vorbereiten
- Einleiten
- Umsetzen
- Abschließen
Welche Maßnahmen im BEM-Prozess zum Einsatz kommen, hängt immer vom Einzelfall ab. Beispiele sind:
- Stufenweise Wiedereingliederung
- Ergonomische Verbesserung oder technische Umrüstung des Arbeitsplatzes (z. B. höhenverstellbarer Schreibtisch)
- Veränderungen der Arbeitsorganisation
- Konfliktmanagement, Mediation
- Unterstützung und Begleitung eines Arbeitsplatzwechsels
- Berufliche Qualifizierung oder Umschulung (intern oder extern)
Vorteile für den Arbeitgeber
Erfolgreiche BEM-Prozesse ...
- verringern krankheitsbedingte Fehlzeiten
- senken Personalkosten
- fördern Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten
- reduzieren krankheitsbedingtes Ausscheiden von Beschäftigten
- stärken die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und ihre Identifikation mit dem Unternehmen
- steigern die Rechtssicherheit bei krankheitsbedingter Kündigung
Vorteile für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Erfolgreiche BEM-Prozesse ...
- sorgen für gezielte Unterstützung und fördern zugleich die Eigenverantwortung
- können vor Arbeitslosigkeit oder Frühverrentung schützen
- überwinden die Arbeitsunfähigkeit und sichern die (Weiter-)Beschäftigung
- eröffnen neue Perspektiven
Unsere Leistungen im BEM
Beratung
Wir analysieren Ihre Situation und beraten Sie über die umfassenden Möglichkeiten des Eingliederungsmanagements.
BEM-Gespräche
Wir führen die BEM-Gespräche mit Ihren betroffenen Mitarbeitenden durch. Dabei sind wir neutrale und vertrauliche Ansprechpartner für alle Beteiligten.
Arbeitsplatzwechsel
Bei Bedarf unterstützen wir Ihre Beschäftigten bei der Suche nach einem neuen und passenden Arbeitsplatz.
Qualifizierung
Ebenfalls bei Bedarf unterstützen wir Ihre Beschäftigten bei der nötigen beruflichen Qualifizierung, Fortbildung oder Umschulung.
Darum wir!
Persönlich und zugeschnitten
Wir bieten individuelle Lösungen für die besondere Situation jedes Kundenunternehmens und seiner Mitarbeitenden.
Erfahren
Wir kennen Unternehmen von innen, wir haben psychologische Beratungskompetenz, und wir haben Outplacement-Knowhow.
Sorgfalt im Vorfeld
Wir beraten und unterstützen schon lange vor Projektstart. Denn über den Erfolg eines Projekts entscheiden oft die ersten Schritte.
Bei Ihnen vor Ort
Unser Team für Sie kommt aus der Region und ist dort gut vernetzt. Es ist auch in der Implementierungsphase schon an Ihrer Seite.
Nachhaltigkeit und verlässliche Standards
Wir sind Gemeinwohl-Ökonomie- und AZAV-zertifiziert. Das schafft eine verlässliche Basis für die Qualität unserer Arbeit und die Einhaltung unserer Standards.
Unser Einsatz für gute Arbeit
Diese entsteht aus der Balance der Fürsorge des Arbeitgebers und der Selbstverantwortung der Beschäftigten.