Im Falle eines Falles: Richtig vorsorgen mit der Vorsorgevollmacht

Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass wir nicht mehr selbst die wichtigen Angelegenheiten regeln können. Die Vorsorgevollmacht bietet den größten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten.

In diesem Beitrag informiert unsere stg-Expertin Jessica Lange über diese wichtige Art vorzusorgen.

Was beachten bei Vorsorgevollmacht

Wichtige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Manchmal ist es nur der Bruchteil einer Sekunde, der – bei einem Unfall etwa – das ganze Leben verändert. Manchmal kommen die Veränderungen langsam und absehbar durch eine chronische oder fortschreitende Erkrankung.

Auch wenn wir diese Vorstellung nicht gern zulassen, ist dennoch Tatsache: Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass wir die wichtigen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

  • Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
  • Wer handelt und entscheidet für mich?
  • Wird dann mein Wille auch beachtet werden?

Haben Sie sich diese Fragen schon mal gestellt?


Falls Sie sich im beruflichen Umfeld belastet fühlen, oder privat vor Herausforderungen stehen, die sich auch auf Ihren Beruf auswirken, können Sie über Ihren Arbeitgeber Unterstützung von externen Experten erhalten. Die läuft über ein so genanntes EAP – die externe Mitarbeiterberatung. Sprechen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat darauf an. Hier gibt es mehr Informationen dazu: Was ist EAP


Drei Wege der Vorsorge

Grundsätzlich gibt es drei Wege, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, unsere Angelegenheiten selbst zu regeln:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht bietet den größten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten.
Sie setzt vor diesem Hintergrund ein hohes Maß an Vertrauen voraus.


Ihre st-Expertin für Vorsorge, Pflege und Reha

Jessica Lange (Sozialpädagogin B.A.)
stg-Mitarbeiterberaterin

Beratungsschwerpunkte:

  • Reha und Nachsorge
  • Schwerbehindertenrecht SGB IX
  • Patientenvollmacht/-verfügung und -betreuung
  • Medizinische Wiedereingliederungsthemen
  • Pflegeleistung und Versicherung

Jessica Lange, stg-Expertin für Vorsorge, Pflege und Reha: „Die Vorsorgevollmacht kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten.“

Jessica Lange

Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Mit der Vorsorgevollmacht wird die oder der Bevollmächtigte zur Vertreterin bzw. zum Vertreter im Willen, d. h., sie oder er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebenden. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zur oder zum Bevollmächtigten voraus. Sie sollte niemals leichtfertig erteilt werden.

In der Vorsorgevollmacht können Regelungen zu folgenden Themenbereichen getroffen werden:

  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitssorge
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Vertretung gegenüber Behörden

Die Vermögenssorge

Dies beinhaltet beispielsweise die Vermögensverwaltung, die Überwachung der Bankgeschäfte, die Geltendmachung von Forderungen, die Kontrolle des Taschengelds für Heimbewohner und die Vertretung in Erbschaftsangelegenheiten (nicht die Erstellung eines Testaments).

Zur Info für Sie:

Achtung bei Bankgeschäften
Viele Banken akzeptieren nicht einmal notarielle Vollmachten.
Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie auf alle Fälle vorher mit der Bank sprechen und ggf. deren Formulare verwenden.


Aufenthaltsbestimmung und Wohnangelegenheiten

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie die Bevollmächtige oder den Bevollmächtigten zudem ermächtigen, verbindliche Erklärungen zum Aufenthalt abzugeben, die Wohnung zu kündigen (und den Haushalt aufzulösen) oder einen Heimvertrag abzuschließen. Dies gilt auch für kurzfristige Veränderungen, z.B. vom Krankenhaus in die Anschlussheilbehandlung. Ohne Bevollmächtigung müsste in diesem Fall eine Betreuung eingerichtet werden.


Gesundheitssorge

Mithilfe der Vorsorgevollmacht können Sie auch festlegen, wer Sie gegenüber Ärzten vertreten soll und wer an Ihrer Stelle Entscheidungen für Sie treffen soll, wenn Sie dies nicht mehr können. 

Sie können auch regeln, in entsprechende Maßnahmen nicht einzuwilligen, eine Einwilligung zu widerrufen, auch wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und ihre Nichtvornahme oder ihr Abbruch mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder der Vollmachtgeber einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (§ 1904 Abs. 2 BGB). 

Weiterhin können Sie der oder dem Bevollmächtigten gestatten, Krankenunterlagen einzusehen und deren Herausgabe an Dritte zu bewilligen, und alle Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber der bevollmächtigten Person von der Schweigepflicht entbinden. 

Und nicht zuletzt können Sie die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten ermächtigen, in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung Ihres Gesundheitszustands, in Heilbehandlungen und in ärztliche Eingriffe einzuwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder der Vollmachtgeber einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (§ 1904 Abs. 1 BGB).


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Post- und Fernmeldeverkehr

Sie können die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten ermächtigen, Post entgegenzunehmen und zu öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr zu entscheiden und alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen abzugeben.

Ohne entsprechende Ermächtigung darf die oder der Bevollmächtigte keine Briefe öffnen, die an Sie gerichtet sind. 


Im Todesfall

Normalerweise endet die Wirkung der Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers.

Sie können aber auch festlegen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, bis die Erben die Geschäfte übernehmen (z.B. um die Beerdigung zu organisieren).

WICHTIG!

Damit im Ernstfall auch klar ist, dass eine Vorsorgevollmacht erstellt wurde und zum Beispiel auch das Betreuungsgericht rechtzeitig Kenntnis erhält, sollte die Vollmacht beim zentralen Vorsorgeregister angemeldet werden.
www.vorsorgeregister.de

Die Vorsorgevollmacht beantragen

Den Antrag für die Vorsorgevollmacht (inkl. Patienten- bzw. Betreuungsverfügung) finden Sie auf der Homepage vom Bundesministerium der Justiz: www.bmj.de Vorsorgevollmacht – kann als PDF heruntergeladen oder ausgedruckt werden.

Empfehlenswert ist auch die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ vom Bayerischen Justizministerium. Sie ist online als PDF oder für 7,90 € über den Buchhandel erhältlich.


Quellen:

Beitragsbild: Pexels

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