Outplacement mit stg
Informationen für Unternehmen
Kein Unternehmen entlässt gern Mitarbeitende. Für beide Seiten entsteht durch Trennungen eine mehr als unangenehme Situation, die mit Unsicherheiten und Zukunftsängsten verbunden ist. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Angebote der stg zu Outplacement Beratung. Dazu gehören:
- Transfergesellschaft und Transferagentur
- Outplacement 50+
- Einzelplacement
- Begleitung und Beratung während der Umstrukturierung
Wie läuft eine Transfermaßnahme ab?
1. Vorfeld und Vorbereitung
- 1-2 Infoveranstaltungen
- Info-Einzelgespräche (je 45 Min) für alle Mitarbeitenden, die sich persönlich und vertraulich über das Programm informieren möchten
- Umfassendes Einzelprofiling und Arbeitssuchendmeldung
- Abstimmung mit der AfA und Vorbereitung des Förderantrags
2. Durchführung der Transfermaßnahme über zum Beispiel 6-12 Monate
Individuelle Beratung und persönliche Betreuung für alle Beschäftigten durch unsere Outplacement Berater. Diese gliedert sich in verschiedene Leistungsbausteine:
- Begleitende halbtägige Trainings bzw. Webinare
- Abgestimmte Vermittlung: monatliche Stellenvorschläge nach den Grundsätzen der „Guten Arbeit", aktive Stellenakquise und Platzierungen bei Unternehmen in der Region, Stellenvorschläge - individuell für gewerbliche, technische und kaufmännische Mitarbeitende
- Durchführung von Unternehmenspräsentationen, Jobbörsen, Speed Dating etc.
- Organisation und Abstimmung von Praktika und Probearbeiten
- Ergänzende Online-Bereitstellung von Knowhow für die Bewerbung von zuhause
Unser Angebot zum Outplacement für Unternehmen wird um psychosoziale Beratung und psychologische Hilfe in Krisen für Beschäftigte und ihre Angehörigen sowie ein monatliches Reporting für den Beirat (HR, BR, Agentur für Arbeit) ergänzt.
3. Nachbetreuung
- Härtefallgarantie: Beratung für Mitarbeitende, die wider Erwarten nach dem Programm noch keine Stelle gefunden haben
- Bei Bedarf drei Monate psychologische Beratung
- Bei Bedarf Unterstützung bei Antrag auf Arbeitslosengeld
Was kostet ein Outplacement?
1. Kosten der Transferagentur
Was Lohn- und Lohnnebenkosten angeht, so verbleiben die Beschäftigten auf der Payroll des Unternehmens. Die Kosten für Betreuung und Beratung liegen je nach Größe und Ausgestaltung der Transferagentur zwischen 3.800 und 7.000 € pro Mitarbeitenden. Hinzu kommen verhandelte Zusatzleistungen wie z.B. Sprinterprämien und/oder Gehaltsausgleich. Bei Bedarf entstehen außerdem Qualifizierungskosten von ca. 1.500 bis 3.000 € pro Mitarbeitenden.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Transferagentur nach § 110 SGB III durch die Agentur für Arbeit finanziell gefördert – unabhängig von der Betriebsgröße. Die Agentur für Arbeit übernimmt im Rahmen der so genannten Transferleistungen bis zu 50% der Profiling- und Beratungskosten (max. 2500 €/Person).
2. Kosten der Transfergesellschaft
Die Erfahrungen zeigen, dass während der Regellaufzeit von 12 Monaten mit rund 50% der ursprünglichen Gehaltskosten zu rechnen ist. Berücksichtigt werden können hierbei die Gehaltskosten in der Kündigungsfrist der Beschäftigten. Die Kosten für Betreuung und Beratung belaufen sich je nach Größe und Ausgestaltung zwischen 5.500 und 7.000 €/Mitarbeitenden.
Hinzu kommen Qualifizierungskosten von ca. 1.500 bis 3000 €/Person (nicht verbrauchtes Budget sollte nach Projektablauf zurückerstattet werden). Eventuelle „Sprinterprämien“ lassen sich aus den eingesparten Remanenzkosten (Aufstockungsbeträge der ersten 12 Monate) finanzieren.
FAQs Outplacement, Newplacement und Transfermaßnahmen


Was ist "gute Arbeit"?
Niemand, der oder die sich für eine Transfermaßnahme oder ein Outplacement-Programm entscheidet, will möglichst schnell in irgendeinen neuen Job gedrängt werden – nur, damit der „Fall gelöst“ ist. Es ist wichtig, in Ruhe die passende Stelle zu suchen – gute Arbeit eben und nicht irgendeine. Dabei entscheidet jeder Mitarbeitende selbst, welche der Kriterien davon wesentlich sind.
Gute Arbeit bedeutet:
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis, keine Leiharbeit
- Unternehmen im Tarifvertrag einer DGB-Gewerkschaft
- Vollzeit (bzw. bisheriges Arbeitsvolumen)
- Zumutbare Wegzeiten (d.h. kein Umzug, einfache Strecke zur Arbeit mit max. gleicher Fahrzeit oder insgesamt 45 Min. einfache Fahrt mit ÖPNV)
- Gleichwertige Tätigkeit, Sozialversicherungspflicht (keine geringfügige Beschäftigung)
Eine ausführliche Erklärung und Definition hierzu finden Sie auf den Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).