Die Umstrukturierung gestalten
Was ist eine Transfergesellschaft?
Die Entlassung von Arbeitnehmern ist für alle Beteiligten eine schwierige Situation. Stg unterstützt Sie in dieser schwierigen Phase, die meist mit der Trennung von Mitarbeitenden verbunden ist. Die Transfergesellschaft ist Arbeitgeber auf Zeit für die Beschäftigten, die von einer Umstrukturierung und damit verbundenem Personalabbau betroffen sind und vor einer möglichen Arbeitslosigkeit stehen. Die Betroffenen wechseln freiwillig und Stichtag-genau von ihrem bisherigen Arbeitgeber in die stg – Newplacement GmbH. Als Laufzeit sind in der Regel bis zu zwölf Monate vorgesehen, ist aber variierbar.
Was sind die Vorteile von Transfergesellschaft und Newplacement?
- Unterstützung von Entlassung bedrohter Mitarbeitenden
- Beratung zur beruflichen Neuorientierung
- Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit
- den Trennungsprozess sozialverträglich gestalten
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Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung

In der Transfergesellschaft der stg kümmern sich die von betriebsbedingten Kündigungen betroffenen Mitarbeitenden ausschließlich um ihre berufliche Neuorientierung und Qualifizierung. Hierbei erhalten sie in unserer Newplacementberatung Unterstützung der Expertinnen und Experten von stg. Das Hauptziel des Transfers ist, die Mitarbeitenden in ein neues, sicheres Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Dazu gehört auch, sie mental zu stärken.
Die Outplacement Transfergesellschaft wird über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit eingerichtet. Sie wird als sogenannte Transferleistung staatlich gefördert (§111 SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit fördert Transfergesellschaften durch Transferkurzarbeitergeld in Höhe von 60 % des letzten Nettogehalts der Beschäftigten. In der Regel stockt das Unternehmen den Betrag für die betroffenen Arbeitnehmer während der Transfermaßnahmen auf 70 – 80 % auf.
Ist eine Transfergesellschaft möglich, so bildet die rechtliche Grundlage für das neue Beschäftigungsverhältnis ein dreiseitiger Vertrag zwischen dem betroffenem Mitarbeitenden, dem bisherigen Arbeitgeber und der Transfergesellschaft. Die Laufzeit liegt in der Regel bei zwölf Monaten. In diesem Zeitraum fördert auch die Agentur für Arbeit. In dieser Zeit wird eine neue Perspektive auf dem Arbeitsmarkt angestrebt.
Als Arbeitgeber auf Zeit verantworten wir sämtliche Aspekte der Personalverwaltung, etwa für eine reibungslose Beantragung des Transferkurzarbeitergelds. Transfergesellschaft und Transferagentur lassen sich zeitlich und inhaltlich kombinieren, um die Beschäftigten maximal zu unterstützen. Sprechen Sie uns jetzt an, wir beraten Sie gern!
Wie profitieren Unternehmen von einer Transfergesellschaft?
Die Transfergesellschaft bietet eine Struktur, die nicht nur die betroffenen Mitarbeitenden unterstützt, sondern auch das Unternehmen nachhaltig entlastet. So profitieren auch Unternehmen profitieren in vielerlei Hinsicht durch die Nutzung einer Transfergesellschaft:
- Gestaltung eines sozialverträglichen Trennungsprozesses
- Langfristige Steigerung des Arbeitgeberimages
- Planungssicherheit
- Vermeidung rechtlicher Konflikte
Unternehmen, die eine Transfergesellschaft einrichten, zeigen Verantwortung für ihre Mitarbeitenden. Dies wirkt sich positiv auf das Unternehmensimage aus und stärkt das Vertrauen aller Angestellten. Solche Maßnahmen sind oft ein Zeichen für soziale Verantwortung und können die Reputation am Markt und bei potenziellen zukünftigen Mitarbeitenden erheblich verbessern.
Eine Transfergesellschaft ermöglicht es Unternehmen zudem, den Personalabbau planbarer und strukturiert zu gestalten. Die Mitarbeitenden werden gezielt und in einer klar definierten Struktur betreut und können den Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis reibungsloser gestalten. Dies erleichtert es dem Unternehmen, Restrukturierungsprozesse effizienter und schneller abzuschließen. So können Unternehmen auch das Risiko arbeitsrechtlicher Konflikte und juristischer Risiken reduzieren.

Mitarbeitende, die Unterstützung und Perspektiven erhalten, sind in der Regel weniger geneigt, rechtliche Schritte gegen ihren Arbeitgeber einzuleiten. Der Einsatz einer Transfergesellschaft kann darüber hinaus Abfindungszahlungen und Entschädigungsforderungen reduzieren, da die Beschäftigten eine neue berufliche Perspektive erhalten. Transfergesellschaften werden durch die Agentur für Arbeit gefördert. Unternehmen können von Transferkurzarbeitergeld profitieren und so die Kosten reduzieren sowie und eine finanzielle Entlastung während des Trennungsprozesses schaffen.
Nicht zuletzt hat eine Transfergesellschaft auch positive Auswirkungen auf die übrige Belegschaft. Wenn Mitarbeitende sehen, dass ausscheidende Mitarbeitende bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt werden, stärkt dies das Vertrauen und die Loyalität der verbleibenden Mitarbeitenden. Ein gut durchgeführter Trennungsprozess kann die Motivation der verbleibenden Teams steigern und signalisiert, dass das Unternehmen auch in schwierigen Situationen verantwortungsvoll handelt.
Als Arbeitgeber auf Zeit übernimmt die Transfergesellschaft wesentliche administrative Aufgaben, die üblicherweise im HR-Bereich angesiedelt sind, etwa bei der Beantragung des Transferkurzarbeitergelds. Unternehmen können sich auf ihre Kerngeschäfte konzentrieren und die Umsetzung der Transfermaßnahmen den Experten überlassen. Dies erleichtert es, den Fokus auf in der Zukunft erfolgreiche Geschäftsfelder zu legen und sich neu aufzustellen. Wir unterstützen Sie auf diesem Weg!
Was spricht für eine Transfergesellschaft?
Planbarkeit und Struktur
Stichtaggenaues Ausscheiden der Mitarbeitenden und Betreuung durch unsere Prozesse
Staatliche Förderung
60-70% des Nettogehalts werden übernommen
Nachhaltig und fair
Wir können den Betroffenen sowohl beruflich als auch mental helfen
Was macht unsere Transfergesellschaft erfolgreich?

Unsere wichtigsten Ziele sind:
- die Belegschaft mental auffangen
- den Mitarbeitenden neue berufliche Perspektiven eröffnen
- Vertrauen und eine positive Grundstimmung schaffen
Hierzu setzen wir in unserer Outplacement-Beratung zielgerichtete Maßnahmen für unsere Klienten ein, um die Betroffenen rasch in ein neues Arbeitsverhältnis zu bringen.
Was uns auszeichnet
Wir beraten Ihr Unternehmen vor, während und nach der Transfermaßnahme.
Wir bringen viel Erfahrung aus vergleichbaren Projekten mit.
Wir unterstützen Sie bei der internen Kommunikation und beim Kontakt mit der Agentur für Arbeit, die wir immer als sehr hilfsbereit und professionell erleben.
Auch nach dem Start der Transfergesellschaft setzen wir die Zusammenarbeit mit HR, Unternehmensleitung und Betriebsrat fort, etwa über einen Beirat, in dem der Status und z.B. Qualifizierungsmaßnahmen für Teammitglieder abgestimmt werden.
Wir schaffen Vertrauen und eine positive Grundstimmung, die allen Beteiligten zugutekommt.
Was kostet eine Transfergesellschaft?
Die Erfahrungen zeigen, dass während der Regellaufzeit von zwölf Monaten mit rund 50 % der ursprünglichen Gehaltskosten zu rechnen ist. Die Gehaltskosten in der Kündigungsfrist der Beschäftigten können hierbei berücksichtigt werden. Die Kosten für Betreuung und Beratung belaufen sich je nach Größe und Ausgestaltung zwischen 5.500 und 7.000 € pro Angestelltem.
Hinzu kommen Qualifizierungskosten von ca. 1.500 bis 3000 € pro Person. Das nicht verbrauchte Budget sollte nach Projektablauf zurückerstattet werden. Eventuelle „Sprinterprämien“ lassen sich aus den eingesparten Remanenzkosten – das sind die Aufstockungsbeträge der ersten zwölf Monate – finanzieren. Sprinterprämien erhalten Beschäftigte dann, wenn sie während der Anstellung bei der Transfergesellschaft bereits einen neuen Arbeitgeber finden.
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Unsere Outplacement-Angebote
Transfergesellschaft
Ein Arbeitgeber auf Zeit zur Unterstützung bei der Neuorientierung
Transferagentur
Programm für den direkten Übergang in eine neue Anstellung
Einzelplacement
Intensivbegleitung für Fach- und Führungskräfte in eine angemessene neue Beschäftigung
Outplacement 50+
Programm für erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter